Sie sind hier: Startseite –
Nachhaltigkeits-Offenlegung
Die EU hat mit VERORDNUNG 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater mit Wirkung vom 10. März 2021 verpflichtet, gemäß den Artikeln 3, 4, 5, 6 und 10 über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken, der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Investitions-entscheidungsprozess, über den Einklang von Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken sowie über die Einbeziehung von Nachhaltigkeits-risiken Auskunft zu geben.
Im Folgenden finden Sie hierzu die Erklärungen der Wydler Asset Management (Deutschland) GmbH.
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3)
Nachhaltigkeit ist bei Wydler Asset Management eine Grundhaltung und langjähriger Bestandteil unserer Anlagekultur. Unsere Investitionsentscheidungen werden im Rahmen einer in den Anlageprozess integrierten ESG**-Analyse (im Hinblick auf Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung) getroffen*. Unsere hausinterne Analyse wird hierbei unterstützt durch Daten und ESG**-Ratings externer Research- und Ratingagenturen. Regelmäßiger Kontakt zu Unternehmen und deren Organe wie Vorstände und IR-Officern ist für uns ein wichtiger Bestandteil unserer internen Analyse. Diskussionen über soziale und umweltbezogene Aspekte wie auch über allgemeine Governance-Themen gehören zum Standard unserer Investorenmeetings.
Der implementierte Investitionsprozess setzt sich bei uns aus der Beachtung von Ausschlusskriterien (sogenannte Negativselektion) in Kombination mit dem integrierten ESG**-Ansatz zusammen. Wir schließen Direktanlagen in Wertpapiere von Unternehmen, die gegen wichtige Normen verstoßen, aus. Beim ESG**-Ansatz berücksichtigen wir im herkömmlichen Finanzanalyse- und Anlageentscheidungsprozess die ESG**-Risiken und -Chancen auf der Basis von systematischen Prozessen.
PRI (PRINCIPLES for RESPONSIBLE INVESTMENT)
Wir haben freiwillig die PRI (Prinzipien für verantwortliches Investieren) der Vereinten Nationen (UN) unterzeichnet.
Als Unterzeichner verpflichten wir uns gegenüber unseren Kunden zur Einhaltung der sechs UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren:
- Wir werden ESG**-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich mit einbeziehen
- Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG**-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen
- Wir werden Unternehmen, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG**-Themen anhalten
- Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben
- Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern
- Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten
Weitere Details finden Sie auf der Website unpri.org
Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Artikel 4)
Wydler Asset Management ist überzeugt davon, dass Unternehmen in einer gesellschaftlichen Verantwortung stehen. Unser Leitbild lautet deshalb: Ökonomisch bleiben wir langfristig nur dann erfolgreich, wenn wir auch ökologische, soziale und ethische Aspekte in unserer Anlagepolitik berücksichtigen.
Für uns ist die Basis gewinnbringender Geldanlage stets die Berücksichtigung von ESG-Kriterien (ESG = environmental, social, governance), also anerkannte ökologische und soziale Standards, sowie Grundsätze einer guten Unternehmensführung. In der Finanzanalyse von Unternehmen werden ESG-Faktoren berücksichtigt, wodurch eine ganzheitliche Betrachtungsweise eingenommen wird. Daher werden bei der Aufnahme der Chancen- und Risikoprofile von Unternehmen branchenspezifische (Unternehmen aus derselben Branche werden miteinander verglichen) ESG-Faktoren miteinbezogen, wodurch die mittel- bis langfristigen Risiko/Rendite-Profile der Unternehmen besser beurteilt werden können.
Wir haben somit ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und beizutragen, negative Auswirkungen im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der aktuell vorgegebenen rechtlichen Vorgaben, im Speziellen im Hinblick auf die Dokumentation und Berichterstattung in nachvollziehbarer Weise auf Ebene unseres Unternehmens ist unserer Einschätzung nach bei den heutigen Rahmenbedingungen für uns kapazitätstechnisch und vom bürokratischen Aufwand her nicht möglich. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile können wir keine Erklärung abgeben, dass unsere Investitionen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen und von daher sind wir verpflichtet, zu erklären, dass wir diese vorläufig nicht berücksichtigen. Dies ändert nichts an unserer Bereitschaft, ESG-konform zu investieren und bei einer bürokratisch nicht mehr überbordenden Regulierung ein tragfähiges und nachvollziehbares Nachhaltigkeitskonzept umzusetzen und anzubieten.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Nicht nur die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen ist für uns ein wichtiger Punkt, auch innerhalb von Wydler Asset Management achten wir auf eine nachhaltige Unternehmensführung. Auch wenn wir keine nennenswerten umweltbelastenden Geschäftsaktivitäten ausüben, legen wir größten Wert auf einen sensiblen Umgang mit Arbeitsmaterialien, Verbrauchsmitteln und Energie in unseren Büros. Verantwortungsvolles Handeln, Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen aber auch interner Richtlinien, respektvoller Umgang mit Kollegen und Kunden gleichermaßen sowie klare und ehrliche Kommunikation zeichnen uns aus.
Unsere Vergütungspolitik stellt sicher, dass das Vertrauen, welches unsere Kunden uns entgegenbringen, absolut gerechtfertigt wird. Unser Handeln ist bestimmt von einem Höchstmaß an Integrität, immer mit dem Blick gerichtet auf die Interessen unserer Kunden. Selbstverständlich entspricht unsere Vergütungspolitik den aufsichtsrechtlichen Vorgaben und in diesem Sinne werden wir sie permanent weiterentwickeln.
Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 6)
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeits-risiken besteht u.a. auch darin, dass wir in der Vermögensverwaltungauf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Daneben ist ein regelmäßiger Kontakt zu Unternehmen, in die wir investiert sind oder ein Investment in Betracht ziehen, und deren Organe wie Vorstände für uns ein wichtiger Bestandteil unserer internen Analyse. Diskussionen über soziale und umweltbezogene Aspekte wie auch über allgemeine Governance-Themen gehören zum Standard unserer Investorenmeetings. Seit Gründung unseres Unternehmens ist Nachhaltigkeit inhärenter Bestandteil unserer Anlagestrategie und -philosophie.
Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.
Transparenz bei der Bewerbung ökologischer und sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen (Artikel 10)
Wydler Global Equity Fund
Wir prüfen im Rahmen der Verwaltung des Wydler Global Equity Funds die Unternehmen mittels ESG-Integrationsansatz im Rahmen der fundamentalen Finanzanalyse systematisch auch auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG). Die Integration der ESG-Analyse erfolgt auf Unternehmensebene und zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen frühzeitig zu erkennen und im Anlageentscheid entsprechend zu berücksichtigen. Unternehmen mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken dürften mittel- bis langfristig eine höhere Kursvolatilität und eine möglicherweise schwächere Aktienperformance erzielen.
Bei der ESG-Analyse stützt man sich auf Daten vom Drittanbieter LSEG (vormals Refinitiv) ab (https://www.lseg.com/en/data-analytics/sustainable-finance/esg-scores). Das ESG-Score von LSEG misst die relative ESG-Leistung, das Engagement und die Effektivität eines Unternehmens auf Grundlage von öffentlich gemeldeten Daten. Die zugrundeliegenden Kennzahlen basieren auf Überlegungen zur Vergleichbarkeit, Auswirkung, Datenverfügbarkeit und Branchenrelevanz, die je nach Branchengruppe unterschiedlich sind. Die expliziten ESG-Richtlinien bei der Verwaltung des Wydler Global Equity Funds werden in dessen Fondsprospekt detailliert ausgeführt.
Das Fondsvermögen folgt den Empfehlungen der SVVK-ASIR (Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen). Ausgeschlossen werden damit Anlagen in Hersteller von kontroversen Waffen. Bei den ausgeschlossenen Unternehmen aus dem Rüstungssektor handelt es sich um Firmen, deren Produkte gegen Schweizer Gesetze und international anerkannte Konventionen verstoßen, namentlich die Ottawa- und Oslo-Konventionen sowie dem internationalen Atomwaffensperrvertrag. Diese von der Schweiz ratifizierten Abkommen verbieten Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Vertrieb von Streumunition, Anti- Personen-minen und Nuklearwaffen. Weitere Informationen zur SVVK-ASIR sind auf deren Website https://www.svvk-asir.ch/ueber-uns/zu finden. Dieser Ausschluss wird jederzeit eingehalten.
Bei diesem Fonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht systematisch berücksichtigt, da die Datenbasis komplex, schwer zu beschaffen, unvollständig, geschätzt, veraltet oder anderweitig ungenau ist.Weitere Informationen über die ökologischen oder sozialen Merkmale sind unter unseren vorvertragliche Informationen enthalten. Eine jährliche Berichterstattung über diese Nachhaltigkeitsansätze ist im Anhang zum Jahresbericht des Fonds zu finden, welcher auf der Website www.llbswiss.ch veröffentlicht wird.
Dieser Fonds berücksichtigt ökologische und soziale Merkmale im Portfoliomanagement, wozu keine einheitlichen Standards vorhanden sind und sich dieser subjektiv gestalten kann. Das Fehlen von gemeinsamen oder harmonisierten Definitionen und Labels, die ESG- und Nachhaltigkeitskriterien integrieren, kann zu unterschiedlichen Interpretationen und Ansätzen in der Festlegung und Erfüllung von ESG-Zielen führen. Deshalb kann die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Produkten schwierig sein.
Klassifizierung und Informationen des Fonds nach der europäischen Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 (SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation):
Beim Fonds handelt es sich um ein Produkt nach Artikel 8 der europäischen Offenlegungs-Verordnung 2019/2088.
Mittel- bis längerfristig geht der Vermögensverwalter davon aus, dass breit diversifizierte, nachhaltige Anlagen eine mit klassischen Anlagen vergleichbare Rendite erzielen werden. Eine diesbezügliche Garantie kann allerdings nicht abgegeben werden.
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, welche die EU-Kriterien für ökologische nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologische nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Die Vermögensverwaltung investiert in diesem Fonds nicht basierend auf dem Kriterium „ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten“ gemäß der EU-Taxonomy, weshalb auch keine entsprechende Mindestquote für solche Anlagen definiert wurde.
——————————————————————
*Der Wydler Global Bonds Fund berücksichtigt aufgrund der herangezogenen Anlagepolitik bzw. des Anlageziels in erster Linie traditionelle finanzielle Kriterien. In der Vermögensverwaltung dieses Teilvermögens werden gegenwärtig nicht explizit ökologische oder soziale Kriterien berücksichtigt bzw. nicht explizit nachhaltige Investitionen angestrebt. Unter dem Begriff „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird das Risiko von einem tatsächlichen oder potenziellen Wertverlust einer Anlage aufgrund des Eintretens von ökologischen, sozialen oder unternehmensführungsspezifischen Ereignissen verstanden. Deren Bewertung zeigt aufgrund der breiten Diversifikation und der in der Vergangenheit erzielten Wertentwicklung keine relevanten Auswirkungen auf die Rendite. Die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Fonds werden deshalb als irrelevant betrachtet.Der Vermögensverwalter berücksichtigt bei diesem Fonds nicht explizit die „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“, da mit dem Fonds keine ESG- und/oder nachhaltige Anlagepolitik verfolgt wird.
Mittel- bis längerfristig geht der Vermögensverwalter davon aus, dass klassische Anlagen eine mit diversifizierten, nachhaltigen Anlagen vergleichbare Rendite erzielen werden. Eine diesbezügliche Garantie kann allerdings nicht abgegeben werden. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen gegenwärtig nicht explizit die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass bisher zu wenig Daten von Drittanbietern für Rentenpapiere angeboten werden, welche eine genügende Bewertung eines ganzen Portfolios hinsichtlich dessen Nachhaltigkeit ermöglichen würde.
** ESG: Aus dem englischen Sprachgebrauch stammende Abkürzung – E steht für Environmental (Umweltaspekte, Umgang mit Energie und Rohstoffen), S für Social (soziale und gesellschaftliche Aspekte, Arbeitsbedingungen etc.) und G für Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Nachhaltigkeitsmanagement, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption).
Glossar
Ausschlusskriterien
Dieser Ansatz schließt systematisch bestimmte Investments oder Investmentklassen wie Unternehmen, Branchen oder Länder vom Investment-Universum aus, wenn diese gegen spezifische Kriterien verstoßen.
Best-in-Class
Anlagestrategie, nach der — basierend auf ESG-Kriterien — die besten Unternehmen innerhalb einer Branche, Kategorie oder Klasse ausgewählt oder gewichtet werden, also diejenigen, die im Branchenvergleich in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht die höchsten Standards setzen.
Best-of-Class
Anlagestrategie wie im Best-in-Class Ansatz, wobei hinzukommt, dass die Unternehmen in einer nachhaltigen Branche tätig sein müssen. Zu nachhaltigen Branchen zählen beispielsweise erneuerbare Energien, Wasserversorgung, Wohnungswirtschaft, der Bildungs- und Kulturbetrieb, die (ökologische) Landwirtschaft, die Ernährungs-, Sozial- und Gesundheitsbranche.
Carbon Bubble
Unter der Carbon Bubble — zu deutsch Kohlenstoffblase — wird eine Investitionsblase verstanden, die sich aus der Unvereinbarkeit des Zwei-Grad-Ziels mit dem Abbau und der Nutzung weiter Teile der momentan bekannten Reserven an fossilen Brennstoffen wie Erdöl, Kohle und Erdgas ergibt. Die Annahme ist, dass ein Großteil der entsprechenden Investitionen überbewertet ist, da das Risiko der Unverwertbarkeit nicht berücksichtigt wird.
Carbon Footprint
Der Carbon Footprint eines Investments bezeichnet die Menge an Treibhausgas-Emissionen, die ein Produkt, Unternehmen oder Portfolio verursacht.
Corporate Governance
Governance-Themen beziehen sich auf die Qualität des Managements von Unternehmen, die Unternehmenskultur, Risikoprofile und andere Besonderheiten. Dies beinhaltet auch die Verantwortlichkeit von Vorständen und deren Verpflichtung mit Blick auf das strategische Management von sozialer und ökologischer Performance. Darüber hinaus geht es um Prinzipien wie transparente Berichterstattung und die Umsetzung von Managementaufgaben in einer Weise, die frei von Missbrauch und Korruption ist. Hierzu zählen Corporate Governance-Themen (Vergütung von Führungskräften, Aktionärsrechte, Zusammensetzung des Vorstands), Bestechung, Korruption, Dialoge mit Interessensgruppen, Lobby-Aktivitäten etc.
Corporate Human Rights Benchmark (CHRB)
Der Corporate Human Rights Benchmark (CHRB) ist eine Methodik zur Bewertung der Menschenrechtsperformance von Großunternehmen aus den Hochrisikobranchen Landwirtschaft, Bekleidung und Rohstoffe. Der auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basierende Benchmark bewertet die menschenrechtliche Performance von Unternehmen anhand öffentlich verfügbarer Informationen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die bisher geltende Non-financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen soll. Unter anderem sieht der Vorschlag, der noch durch die verschiedenen Gesetzgebungsinstanzen muss, eine Ausweitung der Berichtspflichten auf börsennotierte Klein- und Mittelständische Unternehmen und eine Vereinheitlichung des Berichtsstandards vor.
Dekarbonisierung
Unter Dekarbonisierung versteht man die Transformation der Wirtschaft in Richtung eines niedrigeren Ausstoßes von Kohlenstoffdioxid.
ESG
Englisch für Environmental, Social and Governance; steht für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung bzw. Governance.
ESG-Integration
Explizite Einbeziehung von ESG-Kriterien bzw. -Risiken in die traditionelle Finanzanalyse. Dahinter steckt die Überlegung, dass verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte eine finanzielle Relevanz („Materialität“) aufweisen, die sich unmittelbar auf den Unternehmenserfolg auswirken. Die ESG-Integration vereint somit Positiv- und Negativkriterien und kann einzelne, ausgewählte Kriterien oder weitere Kriterienkataloge umfassen.
European Green Deal — Der European Green Deal ist ein von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 vorgestellter Fahrplan für den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft und Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Er enthält u.a. die Erarbeitung eines europäischen Klimagesetzes und einer neuen nachhaltigen Finanzstrategie zur Verwirklichung einer CO2-neutralen Europäischen Union bis 2050.
High Level Expert Group (HLEG)
Im Dezember 2016 beauftragte die Europäische Kommission eine Expertengruppe (englisch: High Level Expert Group) damit, Vorschläge zur Integration von Nachhaltigkeit in die europäischen Finanzmärkte zu unterbreiten. Die Gruppe, bestehend aus 20 Experten aus dem Finanzwesen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft legten im Januar 2018 ihren Schlussbericht vor.
Human Rights Guidance Tool for the Financial Sector
Das von der UN Environment Programme Finance Initiative entwickelte Human Rights Guidance Tool for the Financial Sector hilft Finanzunternehmen potenzielle Menschenrechtsrisiken zu identifizieren. Es ist letztlich eine kostenfreie und öffentlich zugängliche Informationsquelle für die Finanzbranche, um Menschenrechte bei ihren Finanzentscheidungen und -operationen zu berücksichtigen.
ILO — Kernarbeitsnormen
Die acht Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definieren soziale Mindeststandards für Arbeitnehmer und umfassen die folgenden Bereiche: Abschaffung von Zwangsarbeit, Schutz der Vereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Gleichheit des Entgelts, Abschaffung der Zwangsarbeit, Schutz vor Diskriminierung, Mindestalter und Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Impact Investment
Investitionen in Unternehmen, Organisationen oder Fonds mit dem Ziel neben finanziellen Erträgen auch Einfluss auf soziale und ökologische Faktoren zu nehmen. Die Erhebung zum Marktbericht beinhaltet Impact Fondsprodukte wie Mikrofinanz, Community Investing, Social Business/Entrepreneurship Fonds oder auch französische fonds solidaires.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
Die auch als Sozialpakt und Zivilpakt bekannten multilateralen völkerrechtlichen Verträge wurden am 16.12.1966 von der Generalversammlung der UN verabschiedet. Sie enthalten neben den wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten auch eine Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter, ein umfassendes Diskriminierungsverbot, ein Selbstbestimmungsrecht der Völker und ein Recht auf freie und faire Wahlen. Beide Pakte bilden zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die grundlegenden Menschenrechtsabkommen der UN (International Bill of Human Rights).
Montréal Carbon Pledge
Der Montréal Carbon Pledge ist eine Initiative, die im September 2014 wenige Tage nach dem Klimagipfel der Vereinten Nationen, durch PRI und UNEP FI — den Finanzinitiativen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen — im kanadischen Montréal gegründet wurde. Ziel der Initiative ist es, höhere Transparenz beim CO2-Fußabdruck von Aktienportfolios zu schaffen und diesen auch langfristig zu verringern.
Montreal-Protokoll
Multilaterales Abkommen zum Schutz und Erhalt der Ozonschicht. So verpflichten sich beispielsweise sämtliche Unterzeichnerstaaten auf den Verzicht von Emissionen aus chlor- und bromhaltigen Chemikalien.
Offenlegungsverordnung PAIs
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistungen bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten. Darüber hinaus wird eine Produktklassifizierung nach Art. 8 (Produkt bewirbt soziale und/oder ökologische Ziele) und Art. 9 (Produkt verfolgt ein klares Nachhaltigkeitsziel) vorgenommen. Die Verordnung ist zu großen Teilen seit dem 10. März 2021 anzuwenden.
Portfolio Decarbonization Coalition
Die Portfolio Decarbonization Coalition (PDC) wurde gemeinsam von Amundi, AP 4, CDP und der UNEP FI — der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen — gegründet. Ihr Ziel ist es, institutionelle Investoren zur Messung sowie Offenlegung ihres CO2-Fußabdrucks und zur schrittweisen Dekarbonisierung ihrer Portfolios zu bewegen und damit die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen des Privatsektors voranzutreiben.
Principal Adverse Impacts (PAIs)
Negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAIs). Finanzmarktteilnehmer*innen und -berater*innen sind mit dem 10.03.2021 dazu verpflichtet die Berücksichtigung der PAIs bei Ihren Investitionsentscheidungen transparent zu machen. Zum Umgang mit negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind Informationen (qualitativ/ quantitativ) sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene zu veröffentlichen.
Principles for Responsible Investing (PRI)
Die PRI, sind eine 2006 gegründete Investor*inneninitiative in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact. Die dem Investor*innennetzwerk angehörigen Unternehmen verpflichten sich freiwillig und unverbindlich zu sechs Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren.
Smart Risk Investing Initiative
Die Smart Risk Investing Initiative wurde 2014 während des Klimagipfels der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Ziel der Initiative war es, bis zu den Pariser Klimaverhandlungen 2015 ein Climate Risk Investment Framework zu entwickeln und die Versicherungsindustrie zu bewegen, sogenannte Climate Smart Investments von 42 Milliarden auf 84 Milliarden US-Dollar zu verdoppeln. Zum Zeitpunkt der COP21 hatte die Initiative dieses Ziel mit insgesamt 109 Milliarden US-Dollar weit übertroffen. Bis 2020 soll das Volumen auf 420 Milliarden US-Dollar steigen.
Social Bonds
Social Bonds bezeichnen Anleihen, die zur Kapitalisierung sozialer Projekte genutzt werden.
Soziales
Soziale Themen haben einen breiten Fokus. Sie reichen von Aufgaben mit Bezug zu kommunalen Bedürfnissen, etwa die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und des Bildungssystems, zu Themen, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen inklusive der Einhaltung von Menschenrechten und Themen wie Gleichbehandlung sowie Stakeholder Engagement. Beispiele hierfür sind Arbeitsstandards (in der Zulieferkette, Kinderarbeit, Sklaverei), Beziehungen zu den lokalen Gemeinden, Human-Kapital-Management, kontroverse Geschäftspraktiken (Waffen, Konfliktzonen), Gesundheitsstandards, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit etc.
Socially Responsible Investment (SRI)
Wird als Synonym für Nachhaltige Geldanlagen verwendet.
Stockholm-Übereinkommen (POP-Konvention)
Internationales Übereinkommen zur Einschränkung oder gänzlichen Beendigung der Produktion, Verwendung und Freisetzung von langlebigen organischen Schadstoffen („Persistent Organic Pollutants“).
Sustainable Development Goals (SDG; Ziele für nachhaltige Entwicklung)
Die Sustainable Development Goals sind 17 politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die auf Grundlage der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Umwelt, Soziales und Wirtschaft – eine weltweite nachhaltige Entwicklung vorantreiben sollen. Sie traten als Nachfolger der Millenniums-Entwicklungsziele am 01. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft und gelten für Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer. Menschenrechte sind ein Querschnittsthema der Sustainable Development Goals, sodass jedes SDG mit einer Vielzahl von Menschenrechten verknüpft ist.
Task Force on Climate related Financial Disclosures (TCFD)
Die 2015 gegründete TCFD setzt sich für mehr Transparenz bei der Offenlegung von klimabedingten Finanzrisiken ein. Diesbezügliche Daten sollen von Unternehmen für Investor*innen, Geldgeber*in, Versicherer und andere Stakeholder zur Verfügung gestellt werden.
Taxonomie
Die Taxonomie ist einer von zehn Maßnahmenpunkten im Rahmen des EU-Aktionsplanes Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Mit der Taxonomie soll ein Nachhaltigkeitsklassifizierungssystem geschaffen werden, anhand dessen harmonisierter Kriterien festzustellen ist, ob eine Wirtschaftstätigkeit klimaverträglich ist.
Umwelt
Umweltthemen betreffen alle Aspekte von Unternehmensaktivitäten, welche die Umwelt in positiver oder negativer Weise beeinflussen. Beispiele sind hierfür Artenvielfalt, Treibhausgas-Emissionen, Klimawandel, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Ressourcen-Raubbau, chemische Verschmutzung, Abfall-Management, Wasser-Management, Versauerung der Meere, Ozon-Abbau, Landnutzung etc.
UNEP Finance Initiative
Partnerschaft zwischen dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen mit der privaten Finanzwirtschaft und dem Versicherungssektor zur Förderung von sozialen Entwicklungen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
UNFCCC
Die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change — UNFCC) ist ein internationales, multilaterales Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen. Ziel ist es, die globale Erderwärmung zu verlangsamen sowie deren Folgern zu mildern. Die UNFCCC wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedet und trat zwei Jahre später in Kraft. Mittlerweile haben 195 Staaten die UNFCCC ratifiziert.
UN Global Compact
Der 1999 ins Leben gerufene UN Global Compact ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und der UNO, mit der sich Unternehmen 10 Prinzipien verpflichten, die zu einer sozialeren und ökologischer gestalteten Globalisierung beitragen sollen.
Verantwortliche Investments (VI)
Verantwortliche Investor*innen und Asset Manager gestalten ihre Investmentprozesse unter angemessener Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten (ESG-Kriterien) und wenden entsprechende Anlagestrategien an. Sie richten sich dabei nach öffentlichen Standards und Prinzipien, halten ihre Strategie zum verantwortlichen Investieren schriftlich fest und informieren über ihre Aktivitäten, Anlagestrategien und ESG-Grundsätze. Bei den verantwortlichen Investments sind die ESG-Kriterien auf institutioneller Ebene festgelegt.
Sie sind hier: Startseite –